Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 16.10.2024 aktualisiert.

Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service nutzen.

§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

(1) Cedric Hartmann erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden, insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung über Online-Marketing und Marketing auf dienst-vertraglicher Basis. Diese erfolgt vornehmlich durch die Durchführung von Online- Marketing-Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung des Auftraggebers. Etwaige zusätzliche Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt.


(2) Der Kunde sichert zu, die Leistung überwiegend für seine gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, mithin kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein.


(3) Die Beratungstätigkeit beginnt mit Abschluss dieses Vertrags.


(4) Alle von Cedric Hartmann zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente (Video-, Ton- und Bildform) unterliegen vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung durch Cedric Hartmann dem gesetzlichen Urheberrecht von Cedric Hartmann oder anderer Rechteinhaber. Weitergabe, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Abänderung gleich welcher Art sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung in Textform durch Cedric Hartmann.


(5) Cedric Hartmann ist vorbehaltlich Sonderabsprachen frei in Bezug auf den Leistungsort. Cedric Hartmann wählt hierbei regelmäßig den Sitz der Gesellschaft.


(6) Können zuvor fest vereinbarte Termine in Folge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und/oder Erkrankung des vorgesehenen Mitarbeiters von Cedric Hartmann nicht abgehalten werden, behält sich Cedric Hartmann das Recht vor, den jeweiligen Termin abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Entsprechendes gilt für den Kunden.

§ 2 Mitarbeitereinsatz

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte interne & externe Mitarbeiter von Cedric Hartmann die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. Cedric Hartmann kann interne & externe Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem Projekt abziehen.


(2) Das von Cedric Hartmann eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.

§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Cedric Hartmann erhält vom Kunden zu Beginn sowie auch während des Vertrages, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf, rechtzeitig und kostenfrei alle für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen.


(2) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind erforderlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Cedric Hartmann.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Leistungen von Cedric Hartmann ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung aus dem Angebot.


(2) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit: 19% in Deutschland). Die erbrachten Leistungen werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Abzug. Gesonderte Absprachen sind schriftlich festzuhalten.


(3) Reisekosten und Spesen werden gemäß einer etwaigen gesonderten Leistungsbeschreibung gesondert berechnet.


(4) Wir informieren Sie stets über unsere Erkenntnisse und empfehlen Ihnen das ideale Werbebudget. Eine eigenständige Erhöhung bei der Verwaltung Ihres Werbebudgets wird von uns nicht durchgeführt, sondern nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Ihnen.


(5) Überschüssige Werbekosten werden nicht rückerstattet, können aber für bspw. eine andere Anzeige verwendet werden oder angerechnet werden.

§ 5 Haftung

(1) In sämtlichen Fällen vertraglicher und sonstiger Haftung leistet Cedric Hartmann ausschließlich entsprechend folgender Bestimmungen Schadensersatz/Ersatz:


a) in voller Höhe bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Cedric Hartmann eine Garantie übernommen hat;


b) in Höhe des vorhersehbaren Schadens, welcher ohne die Pflichtverletzung verhindert werden sollte, bei grober Fahrlässigkeit; es wird angeregt, dass der Kunde entsprechende Positionen im Vorfeld dokumentiert mitteilt;


c) bei anderen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, hier jedoch immer nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist bei vereinbarter Gesamtvergütung auf diese Summe, andernfalls auf 5.000,- Euro je Schadensfall begrenzt, insgesamt allerdings auf höchstens 10.000,- Euro aus diesem Vertrag;


(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (2) gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


(3) Cedric Hartmann bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden unbenommen.

§ 6 Sorgfaltspflicht

Cedric Hartmann führt die Tätigkeiten sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die den Kundenbedürfnissen und der Branchenentwicklung gerecht werden.

§ 7 Referenzen

Cedric Hartmann steht es zu, nach Vertragsabschluss Ihr Logo und auch Ihre Erfolgsgeschichte als Referenz zu nutzen. Diese Referenzen werden in unseren Marketingmaterialien, Website und Promovideos im Internet uneingeschränkt zu sehen sein.


Für ein persönliches Interview fragen wir Sie selbstverständlich nach der Kampagne an.

§ 8 Zusicherung der Dienstleistung

(1) Die Zusicherung der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung einschließlich einer Garantie des Ergebnisses ist ausschließlich dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Angebot festgehalten wurde. Diese schriftliche Verankerung stellt die einzige rechtlich verbindliche Zusicherung dar, dass die Dienstleistung in der vereinbarten Art und Weise erbracht wird und das garantierte Ergebnis erreicht wird.


(2) Sofern im Angebot keine ausdrücklichen und schriftlichen Garantien hinsichtlich des Ergebnisses der Dienstleistung festgelegt wurden, steht dem Kunden kein Anspruch auf bestimmte Erfolgsergebnisse der Dienstleistung zu. Ebenso wenig besteht in einem solchen Fall ein Anspruch des Kunden auf eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts oder eine Geld- zurück-Garantie. Jegliche mündlichen oder impliziten Zusicherungen oder Garantien, die nicht schriftlich im Angebot dokumentiert sind, sind rechtlich unverbindlich und können nicht geltend gemacht werden.


(3) Sollte es aus verschiedenen Gründen zu technischen Problemen kommen, welche die Erbringung der Dienstleistung temporär verhindern, beispielsweise durch die Sperrung des Werbeanzeigenmanagers oder andere vergleichbare technische Störungen, so wird die dadurch verursachte Ausfallzeit nachträglich zur ursprünglich vereinbarten Garanmezeit hinzugerechnet. Diese Verlängerung der Garanmezeit dient dazu, sicherzustellen, dass der Kunde die vollständige Dauer der zugesicherten Dienstleistung trotz der entstandenen Unterbrechung in Anspruch nehmen kann. Die Verlängerung der Garanmezeit erfolgt automamsch und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung oder Bestämgung durch die Vertragsparteien.

§ 9 Gültigkeit von Fernabsatzverträgen

Fernabsatzverträge im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Bestellformular oder Videocall) abgeschlossen werden. Diese Verträge gelten nur unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eingehalten werden. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme der Bestellung durch uns schriftlich, in Textform oder ausdrücklich mündlich während eines Videocalls bestätigt wurde. Etwaige gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt. Für Unternehmer gilt, dass die Abwicklung des Vertrages ausschließlich zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen erfolgt.

§ 10 Schlussvorschriften, Geltung für künftige Tätigkeiten

(1) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Vertrages auch für künftige Tätigkeiten von Cedric Hartmann für den Kunden.


(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform, ebenso die Aufhebung des Schriftform- und Textformerfordernisses, soweit nicht anderweitig vereinbart.


(2.1) Die Abtretung von Forderungen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher (oder Textform) Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.


(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.


(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


(5) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Cedric Hartmann.


(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unanwendbare oder unanwendbar gewordene Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


Cedric Hartmann

Oberthürstraße 2

97070 Würzburg